Im Kirchenbuch von St. Nicoles in Valenciennes sind zwischen 1578 und 1604 acht Taufen von Kindern eines Jean Raparlier/Rapareillet aufgeführt. Eine Anfrage beim Archiv der Stadt Valenciennes nach dem möglichen Bürger- recht des Vaters ergab, dass „Register der Zulassung zum Bürgerstand“ zwar in der Stadtbibliothek aufbewahrt wurden, aber daß wegen des Fehlens von Namenverzeichnissen keine Auskunft gegeben werden kann. Ein Hinweis des Archivare besagte, daß im Archiv des Département du Nord in Lille eine Liste mit den Namen der aus religiösen Gründen zur Verbannung Verurteilten aufbewahrt würde, darunter war ein „Bon Rapareiller“.
Rechtsgelehrter, lebte im 18. Jahrhundert. Er war Rechtsanwalt am Parlament von Flandern in Douai. Man besitzt von ihm:
1. Denkschrift für den Grafen de Renesse, die mehrere Rechtsfragen enthält. Douai, Jean-Francois Willerval, 1736; Folio format von 250 Seiten.
2. Auseinandersetzung mit dem Buchstaben und dem Geist der Hauptverfassungs- urkunden (chartes générales) des Hainaut (Henne gau), die als Anschlag- zettel, königliche Anordnungen, und als besondere Gewohnheitsrechte verschiedener Hauptorte zusammengefaßt das Gesetz dieser Provinz bilden; mit einigen Anmerkungen zu gewissen veralteten, unklaren, ungebräuchlicher Ausdrücken, die dort vorkommen, und Anmerkungen im Zusammenhang mit Kapiteln, die den Hauptteil des Code Nervien bilden, über die Verständ- lichkeit darin, und um den wahrhaften Sinn festzulegen. Douai, Gebr. Derbaix, 1771, Format 4° mit xxxii u. 592 Seiten, dazu 4 Blätter mit Tafeln. Die Arbeit ist Marin-Jean-Baptiste-Nicolas d’Aine zugeeignet, Ritter, Berater des Königs, Intendant für Justiz, Polizei, und Finanzen in Navarra, Béarn, und einem Teil von Guyenne. Die Anmerkungen sind besonders vom Gesichtspunkt des französischen Hainaut aus geschrieben.
3. Anschlagzettel, Erlasse, und Anordnungen, die die Hauptverfassungsurkunden des Haynaut, die Leute der „toten Hand“ (unveräußerliches Gut), und andere Tagesfragen betreffen, zur Benutzung durch den Praktiker. Douai, Gebr. Derbaix; Format 4°. Fortsetzung der vorigen Arbeit.
Raparlier wurde mehrere Male von Merlin zur Unterstützung seiner Ansichten angerufen. Es ist jedoch zu bemerken, daß seine Auslegungen dem österrei- chischen Hainaut nicht immer annehmbar sein konnten. Übrigens hat er zu häufig angenommen, daß die Verfügungen der alten Gesetze dieses Landes kl wären und keines besonderen Kommentars benötigten.
Léop. Devillers.
Merlin, Répertoire universel et raisonné de jurisprudence. – H.-R. Duthilloe ul, Bibliographie douaisienne (1842), p. 275, 297. – J. De Le Court, Introduction générale aux coutumes du Hainaut, p. CLXI-CLXII.
In der Zeitschrift „Die Gartenlaube“, Jahrg. 1921, Nr. 7, befand sich ein Hinweis auf das Büchlein von Lorens Max Rheude:Heraldica curiosa, Verlag Gebr. Vogt – Papiermühle, 1910, das auch das Wappen meiner Vorfahren, der Familie de la Raparlier, enthalten sollte. Auf eine Anfrage bein Verein für Familien- und Wappenkunde in Württemberg und Baden erhielt ich vom Vorsitzenden die Auskunft, daß das Büchlein nebst Abbildung S. 38 auf Seite 39 folgenden Text enthält:
De la Raparlier. – Nebenstehendabgebildetes Wappen ist das der Familie de la R.. welche spanischen Ursprungs in 16. Jahrhundert in die Niederlande auswanderte. Jos. Georg de la R., in Löwen gebürtig, erlangte in Frankreich das Bürgerrecht. siehe Recherche über Joseph Georg de la R. ->
Wappen: in Silber eine schwarze Ratte in Nest; Helmzier: 3 schwarze Sraußenfedern. Decken: schwarz/silbern.
Anm. der Redaktion: Das Büchlein von Lorenz Max Rheude: Heraldica curiosa, Papiermühle 1910, enthält das Wappen der Familie de la Raparlier, in Silber eine schwarze Ratte im Nest, mit einer Notiz unbekannter Herkunft, wonach die Familie spanischen Ursprungs im 16. Jahrhundert in die Niederlande auswanderte.
Mein Vorfahre Abraham Raparlier, geboren 1640 in Guines bei Calais, floh als Hugenotte in die Pfalz und kan über die Wallonengemeinde in Mannheim und Klein-Schifferstadt nach Mutterstadt, wo er seßhaft wurde und wo noch heute Nachkommen leben. Da die Umgebung von Calais nach der Rückeroberung durch die Franzosen evakuiert und ab 1560 neu besiedelt wurde, auch aus den Spanischen Niederlanden, darunter mit vielen Protestanten, stammt die in Guines angesiedelte Familie Raparlier vermutlich aus dem nicht allzu weit entfernten Valenciennes.
Von einem spanischen Ursprung der Familie ist nichts bekannt, es müßte im Text zum Wappen wohl richtig heißen: „… welche französischen Ursprungs im 16. Jahrh. in die Spanischen Niederlande floh.“ Das geht aus folgendem Ergebnis der Nachforschungen hervor, die der amerikanische Zweig der Familie in der Mitte des vorigen Jahrhunderts anstellte:
Gaspard Colet de la Raparlier, geboren 1505 in Chatillon-sur-Loir, wurde am 22. 12. 1545 Colonel der Infanterie. Als Protestant verlor er 1548 sein Offizier spatent und er floh in die Niederlande. Dort heiratete er die Toch- ter von Victor Antoine Janssen, Schilder- und Häusermaler aus Antwerpen. Irrtümlicherweise wurde angenommen, daß sein Urenkel Joris Janssen (II) Rapalje, der 1623 unter Kapitän Kornelius Jacobse Mey nach Amerika segelte, der Vorfahre des amerikanischen Zweiges ist. Tatsächlich jedoch stammt der zufällig namensgleiche, am 24. 1. 1624 mit Schiff „Eendracht“ (Kapitän Adrian Foriszen Tienpont) mit seiner jung verheirateten Ehefrau Cataline Trico (Tricault) von Amsterdam nach Amerika abgesegelte Joris Janssen (I) Rapalje aus einem anderen Zweig der Familie, wie neuere Nachforschungen ergaben.
Dieser Vorfahre des amerikanischen Zweigen ist nicht, wie der seiliegende Text von Dr. Resman, Canada, besagt, in Leiden gebores, sondern an 25. 4. 1604 in Valenciennes getauft, wie auch seine Geschwister und Halbgeschwister bis zurück in das Jahr 1978. Sein Vater ist Jean Rapareillir, sein Urgroß- vater Jean de la Raparlier starb vermutlich nach der Flucht aus Valenciennes wegen der Zerstörung der Stadt in der Flüchtlingskirche zu Northampton/ England, kurz nach der Ankunft in Southampton is september 1567. Der Name seines Großvaters ist nicht genannt. Er könnte der im Text zum Wappen der Yanilie de la apariier genannte und in Löwen geborene Jos. Georg de la Haparlier sein. Nach dem Text zum Wappen erlangte dieser in Frankreich das Bürgerrecht, was sich auf Valenciennes beziehen könnte, wo die Nachkommen gemäß des Text bei Reason und laut Kirchenbuch ansässig waren.